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Gebühren & Schulgeld

GASTGEWERBEFACHSCHULE

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1.

Anmeldegebühr

2.

Schulgeld

Ab dem Schuljahr 2023/2024:

1. Klasse: € 2.600,00
2. Klasse: € 2.700,00
3. Klasse: € 2.780,00

Bei Zusage der Aufnahme an der Gastgewerbefachschule der Wiener Gastwirte sind 50 % des Schulgeldes sofort fällig. Die restlichen 50 % dürfen wir Ihnen bis 31. Juli des Jahres vorschreiben. Wir ersuchen um Verständnis, dass einbezahltes Schulgeld nicht rückerstattet wird, da der Schulplatz nicht mehr ersetzt werden kann. Erfolgt ein freiwilliger Austritt, sollte während des laufenden Schuljahres ein Ausschluss ausgesprochen werden oder erfolgt eine Kündigung des Vertrages, kann das Schulgeld (1. Teil oder Gesamtbetrag) nicht rückvergütet werden.

Alle SchülerInnen werden mittags in der Schule verpflegt. Durch den Ganztagesunterricht werden keine weiteren Kosten für Nachmittagsbetreuung fällig. Bei uns gibt es keinen Kochmittelbeitrag.

Wegen des erheblichen Andranges ersuchen wir um Verständnis, dass wir den Schulplatz nur reservieren können, wenn die komplette Bezahlung des Schulgeldes bis zum 31. Juli des Anmeldejahres erfolgt.

3.

Abschlussprüfungsgebühr

Wird bei Fälligkeit bekanntgegeben.

4.

Aufwandgebühr

Der Lehrmittelbeitrag des 1. Jahres beinhaltet z.B. Schülerausweis, Mitteilungsheft, Buchhaltungsformulare, EDV-Papier, Schularbeitsbögen und Kopierkosten und ist zu Beginn des Schuljahres fällig.

5.

Spindmiete

Das Spindgeld beträgt derzeit € 30,00.