

1.
Anmeldegebühr
€ 30,00 einzuzahlen auf folgendes Konto:
Schulverein der Wiener Gastwirte
IBAN: AT30 2011 1000 0000 2437
BIC: GIBAATWWXXX
Nicht refundierbar.
2.
Schulgeld
Die Zahlungen bestehen aus dem Schulgeld (Unterrichtskosten) und einem Materialkostenbeitrag (Lebensmittel) für den praktischen Unterricht. Die Höhe der Zahlungen bestimmt der Schulerhalter im Einvernehmen mit dem Schulbeirat.
Ab dem Schuljahr 2023 / 2024 beträgt das Schulgeld für jeden Jahrgang des Aufbaulehrgangs:
1. Klasse: € 2.600,00
2. Klasse: € 2.700,00
3. Klasse: € 2.780,00
Bei Zusage der Aufnahme an der Gastgewerbefachschule der Wiener Gastwirte sind 50 % des Schulgeldes sofort fällig. Das genaue Datum erhalten Sie mit dem Aufnahmeschreiben. Die restlichen 50% dürfen wir Ihnen bis Juli des Jahres vorschreiben. Wir ersuchen um Verständnis, dass einbezahltes Schulgeld nicht rückerstattet wird. Erfolgt ein freiwilliger Austritt, sollte während des laufenden Schuljahres ein Ausschluss ausgesprochen werden oder erfolgt eine Kündigung des Vertrages, kann das Schulgeld (1. Teil oder Gesamtbetrag) nicht zurückerstattet werden. Alle LehrgangsteilnehmerInnen werden mittags in der Schule verpflegt.
3.
Reifeprüfungsgebühr
Wird bei Fälligkeit bekanntgegeben.
4.
Aufwandgebühr
Der Lehrmittelbeitrag des 1. Jahres deckt unter anderem Schülerausweis und Kopierkosten ab und ist zu Beginn jedes Schuljahres fällig.
5.
Spindmiete
Das Spindgeld beträgt derzeit € 30,00.
6.
Schuluniform
Um ein gemeinsames Auftreten nach außen zu gewährleisten, tragen wir unsere Schuluniform.
Für den Aufbaulehrgang Tourismus ist ein „Komplettpaket“ bei unserem Partner DER WALTER Berufskleidung GmbH zu beziehen.